Amtliche Abnahme nach AwSV für Ihre Tankanlage
Die regelmäßige Überprüfung Ihres Heizöl- oder Dieseltanks durch einen unabhängigen Sachverständigen ist gesetzlich strikt vorgeschrieben. Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Vorbereitung, prüfen alle relevanten Bauteile vorab und organisieren den offiziellen Abnahmetermin – für eine garantiert mängelfreie Zertifizierung zum Festpreis.
Wann ist eine Tankanlage abnahmepflichtig? Das müssen Sie wissen
Der Gesetzgeber überlässt beim Gewässerschutz nichts dem Zufall. Um das Risiko von Umweltschäden durch auslaufende wassergefährdende Stoffe zu minimieren, regelt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eine strikte, periodische Prüfpflicht durch zugelassene Sachverständige (z. B. vom TÜV oder der DEKRA).
Abnahmepflichtig sind per Gesetz:
Oberirdische Tankanlagen (z. B. klassische Kellertanks oder Batterietanks) ab einem Gesamtfassungsvermögen von 10.000 Litern.
Unterirdische Tankanlagen (Erdtanks im Garten oder unter Hofeinfahrten) in jeder Größe – ab dem ersten Liter.
Wichtiger Hinweis für Betreiber:
Die gesetzliche Prüfpflicht liegt allein in Ihrer Verantwortung. Das bedeutet: Selbst wenn Ihre Anlage bisher noch nie behördlich gemeldet, erfasst oder geprüft wurde, sind Sie verpflichtet, den Tank innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums abnehmen zu lassen. Wir helfen Ihnen dabei, dies absolut diskret, rechtssicher und unkompliziert nachzuholen.
Gesetzliche Prüffristen im Überblick
Die regulären Intervalle für die wiederkehrende Prüfung sind gesetzlich fest verankert, können jedoch je nach Standort der Immobilie variieren:
Der Normalfall: Amtliche Abnahmen müssen im Regelfall alle 5 Jahre wiederholt werden.
In Wasserschutzgebieten: Liegt Ihre Tankanlage in einem ausgewiesenen Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet, verschärft sich die Frist auf alle 2 ½ Jahre.
Sonderprüfungen: Unabhängig von den festen Intervallen kann die zuständige Umweltbehörde in bestimmten Verdachtsfällen (z. B. nach einem Schadensfall in der Nachbarschaft) jederzeit eine außerordentliche Prüfung anordnen.
Zusätzliche Pflicht bei baulichen Veränderungen (Anlassprüfung)
Sollten an Ihrer Tankanlage wesentliche Änderungen vorgenommen werden, erlischt die alte Betriebserlaubnis, bis eine neue Sachverständigen-Abnahme erfolgt ist. Eine solche zusätzliche amtliche Prüfung ist unter anderem zwingend erforderlich bei:
Der dauerhaften Stilllegung oder Demontage der Anlage.
Dem nachträglichen Einbau einer Tankinnenhülle (Leckschutzauskleidung).
Umfassenden Sanierungsmaßnahmen am Korrosionsschutz oder der Auffangwanne.
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Komplette Terminorganisation: Wir übernehmen die Absprache mit den zertifizierten Sachverständigen (TÜV/DEKRA).
Vermeidung teurer Nachprüfungen: Durch unsere fachmännische Vorprüfung decken wir Mängel auf, bevor der Prüfer sie sieht.
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