Abnahme nach AwSV
Tankschutzcenter Bayern
Die Prüfung von Tankanlagen durch einen zugelassenen Sachverständigen ist in regelmäßigen Abständen gesetzlich vorgeschrieben. Abnahmepflichtig sind oberirdische Tanks mit einem Tankvolumen ab 10.000 Litern, sowie unterirdische Tanks in jeder Größe.
Die amtliche Abnahme muss im Normalfall alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 2 ½ Jahre erfolgen. Außerdem kann durch die zuständige Behörde in bestimmten Fällen jederzeit eine Prüfung angeordnet werden.
Sollten an der Tankanlage wesentliche Änderungen (wie z. B. Stilllegung, Demontage, Innenhülle) vorgenommen werden, muss diese zusätzlich von einem amtlich zugelassenen Sachverständigen nach AwSV abgenommen werden.
Da die Prüfung für die oben genannten Tanks gesetzlich vorgeschrieben ist, ist der Betreiber verpflichtet in dem vorgeschriebenen Zeitraum den Tank abnehmen zu lassen, auch wenn die Anlage bisher nicht gemeldet und somit noch nie geprüft wurde.
Gerne organisieren wir für Sie einen Termin zur amtlichen Abnahme.
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Sie können auch gerne einen der folgenden Ansprechpartner in unserer Passauer Zentrale kontaktieren.
Auftragsannahme und Termine
Frau Rosina Sailer
Vertriebsleitung
Herr Florian Kraus
Technische Leitung
Herr Bernhard Dorn
